Christian Grebner

Erhöhung der EPA-Amtsgebühren zum 01. April 2023

Am 01. April 2023 erhöht das Europäische Patentamt (EPA) alle Amtsgebühren um etwa 4,5 % bis 5,5 %. Für Sie muss es aber nicht unbedingt teurer werden.

Unser PRAKTISCHER TIP: Um Kosten zu sparen, können Sie Gebühren für anhängige Verfahren bis zum 31. März 2023 mit den bisherigen niedrigeren Beträgen entrichten. So können Sie bereits bei der Einreichung einer EP-Anmeldung auch die Prüfungs- und Benennungsgebühr vorab zahlen. Auch für anhängige Verfahren können einige Amtsgebühren vor der Erhöhung wirksam entrichtet werden.

Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem Beschluss des EPA Verwaltungsrats vom 14. Dezember 2022 und Beschluss des EPA Präsidenten vom 17. Januar 2023.

Bitte fragen Sie uns nach weiteren Informationen

Schließen