Jochen Volmer

Einheitliches Patentsystem in den Startlöchern

Die Bundesrepublik Deutschland hat am 17. Februar 2023 die Ratifikationsurkunde für das Übereinkommen über ein Einheitliches Patentgericht (EPGÜ) beim Europäischen Rat hinterlegt. Damit tritt das EPGÜ nunmehr definitiv am 1. Juni 2023 in Kraft.

Außerdem hat auch die vorbereitende „Sunrise Period“ begonnen. Bereits ab dem 1. März 2023 wird das Einheitliche Patentgericht (UPC) Opt-Out-Erklärungen für europäische Patentanmeldungen und Patente entgegennehmen.

Das UPC wird dann ab dem 1. Juni 2023 seinen vollen Betrieb aufnehmen. Klagen betreffend europäische Patente, die nicht ausoptiert wurden, können dann vor dem UPC anhängig gemacht werden.

Auch können Anmelder europäischer Patentanmeldungen, die kurz vor der Erteilung stehen, bereits jetzt beim Europäischen Patentamt beantragen, dass nach der Patenterteilung ein Patent mit einheitlicher Wirkung in bislang 17 Mitgliedsstaaten der EU entsteht.

Seemann & Partner Patentanwälte sind hierauf vorbereitet und unterstützen Sie vom ersten Tag an. Sprechen Sie uns gerne mit Ihren Fragen zum Einheitlichen Patentsystem an!

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